Die Abrechnung von individuellen Gesundheitsleistungen folgt der GOÄ, wobei der Steigerungsfaktor 1,0 zugrunde gelegt wird.
Die Anforderungen der IGeL-Leistungen erfolgen mit dem speziellen Auftragsschein. Dieser regelt einerseits die Praxis- (z. B. Blutentnahme und Beratung) und andererseits die laborärztlichen Facharztleistungen sowie auch die Rechnungsstellung über die Ärztliche Abrechnungsstelle Ludwigsburg GmbH.
Das Labor stellt den Einsendern den speziellen Auftragsschein zur Verfügung. Ein Muster dieses Scheins sehen Sie hier: Anforderungsschein - IGeL