EBM

EBM - Abrechnung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab

Basisuntersuchungen - EBM Abschnitt 32.2.1 

Die Laboruntersuchungen erfolgen direkt beim Patienten oder in den eigenen Praxisräumen innerhalb von 1 h nach der Blutentnahme.

Die Gebührenordnungspositionen werden von der Praxis mit der KV abgerechnet

Orientierende Untersuchungen - EBM Abschnitt 32.2 - 32.2.8

  1. Dieses Kapitel enthält auch Laborleistungen, wie Schnelltests oder vorportionierte Reagenzien zur apparativen Messung, die in der Praxis selbst erbracht werden.
  2. Die weiteren orientierenden Untersuchungen werden mit dem Anforderungsschein Muster 10, Muster 10BF oder Kombischein an das MVZ überwiesen.

Die unter 1. beschriebenen Leistungen werden von der Praxis mit der KV abgerechnet. Die unter 2. beschriebenen Leistungen werden vom MVZ mit der KV abgerechnet.

Spezielle Laboratoriumsuntersuchungen - EBM Abschnitt 32.3 - 32.3.15.2

Die Laboruntersuchungen werden vom Facharzt für Laboratoriumsmedizin erbracht. Die Praxis überweist mit dem Anforderungsschein Muster 10, Muster 10BF oder Kombischein. Die vom Facharzt für Laboratoriumsmedizin erbrachten Leistungen werden mit der KV direkt abgerechnet.

Das Labor stellt den Einsendern den Kombischein (Muster zur Ansicht) zur Verfügung. Bitte beim Ausfüllen beachten, dass „kurativ“ oder „präventiv“ angekreuzt und auch die Diagnose mitgeteilt wird.

Laborbudget

Die Ziffer 32001 regelt die wirtschaftliche Erbringung und/oder Veranlassung von kurativ-ambulanten Behandlungsfällen bei Laborleistungen im Quartal. Aktuelle Informationen entnehmen Sie den folgenden Schreiben EBM Änderung zum 01.04.2018 , Neue Ausnahmekennziffer 32004 , Ziffernkränze der Ausnahmekennziffern. Den Rechner zum Wirtschaftlichkeitsbonus erreichen sie über

https://www.limbachgruppe.com/laborrechner/labor-rechner/wirtschaftlichkeitsbonus-1/.

 

 

 

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