Das Basisverfahren dieser Untersuchungen stellt die Polymerase-Kettenreaktion (Polymerase Chain Reaction, PCR) dar. Sie ermöglicht den empfindlichen Nachweis geringer Konzentrationen spezifischer Nukleinsäuren in Patientenmaterial durch die in vitro-Vermehrung definierter DNA- bzw. RNA-Genabschnitte. Aufgrund der hohen Sensitivität dieser Methode (theoretisch ist bereits ein einziges Nukleinsäuremolekül nachweisbar) müssen Patientenproben äußerst sorgfältig gewonnen werden, um falsch positive Untersuchungsergebnisse zu vermeiden. Wir bitten deshalb, folgende Richtlinien bei der Probenentnahme und dem Versandmaterial unbedingt zu beachten:
In der Untersuchung kann nicht zwischen einer Infektion und einer Kontamination (= falsch positives Ergebnis) unterschieden werden. Daher ist auf eine möglichst kontaminationsfreie Probenentnahme zu achten.
Blut: Nur EDTA-Blut einsenden (Heparin kann die PCR hemmen!). Blut nicht teilen oder in andere Gefäße umfüllen.
Liquor: In sterilem Gefäß versenden. Die ersten Liquortropfen verwerfen oder für andere Untersuchungen verwenden. Probe nicht umfüllen!
Urin: In sterilem Röhrchen ohne Zusätze einsenden. Bei Untersuchungen auf Chlamydia trachomatis unbedingt Einsendung von Erststrahlurin.
Die Probengewinnung sollte frühestens 1 Stunde nach der letzten Miktion erfolgen.
Abstriche: Abstrichbestecke ohne Transportmedium verwenden. Möglichst keine Agarhaltigen Röhrchen verwenden.
Sputum, Bronchiallavage, Magensaft: Nativ ohne Transportmedium in sterilem Röhrchen versenden.
Punktat (Pleura-, Gelenks-, Aszites-Punktat, Zysten-, Bläschenflüssigkeit): Steril gewonnenes Punktat ohne Zusätze oder Transportmedium versenden.
Gewebe: Steril entnommenes Bioptat sofort tieffrieren (ca. –20 °C) und ohne Zusätze tiefgefroren versenden.
Alternativ: Biopsieproben in steriles Röhrchen mit Zusatz von steriler 0,9 %iger NaCl-Lösung überführen und bei ca. 4 °C versenden.
Zur gezielten Untersuchung auf bestimmte Mutationen und Polymorphismen einzelner Gene führen wir eine Reihe humangenetischer Untersuchungen durch. Auch hierfür sollte immer ein separates Probenmaterial (Standardmaterial: 0,5 – 2,0 mL EDTA-Blut) eingesandt werden.
EDTA-Röhrchen der Firma Sarstedt (links) und Becton-Dickinson (rechts). EDTA-Blut ist das Standardmaterial für Analysen aus Blut in der Molekularbiologie.
Für alle humangenetischen Untersuchungen ist gemäß dem “Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG)” eine schriftliche Einwilligungserklärung des Patienten zwingend erforderlich (siehe auch Laborinformation). Eine Vorlage der Einwilligungserklärung zur Unterschrift finden Sie hier.